AGB - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
ERNST BRÄUTIGAM BAUBEDARF E. K.
Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil für
alle Angebote. Lieferungen und Leistungen auch in laufender und
künftiger Geschäftsverbindung.
Sie werden vom Kunden mit Erteilung des Auftrags anerkannt,
falls vorher keine anderen Vereinbarungen schriftlich festgelegt
worden sind. Sollten einzelne Bedingungen geändert werden, so
berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.
Lieferfristen
Die in Angeboten und Bestätigungsschreiben enthaltenen
Lieferfristen sind für uns unverbindlich und als annähernd zu
betrachten. Erfolgen Lieferungen oder Leistungen zu einem
anderen Zeitpunkt, so sind daraus Schadensersatzansprüche
oder Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen nicht
herzuleiten.
Preisstellung
Unsere Preise gelten netto ab Werk oder Auslieferungslager
ausschließlich Verpackung. Die Berechnung erfolgt zu dem am
Tag der Lieferung gültigen Preise. Soweit nach Liefermenge
gestaffelte Preise bestehen, wird unabhängig vom ursprünglichen
Staffelpreis derjenige Preis in Rechnung gestellt, welcher der
tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Sollten
Sonderkonditionen mit uns vereinbart werden, so sind diese nur
gültig, wenn wir dieses schriftlich bestätigen und die Bestellung
mit den ursprünglichen Angaben des Bestellers (z.B. Menge und
Ausführung der Artikel, Empfangsort usw.), die uns zur
Preisermittlung vorgegeben wurden, exakt übereinstimmt. Soweit
bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Gehalts- oder
Materialpreiserhöhungen oder sonstige Mehrbelastungen
eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend
anzupassen.
Dies gilt insbesondere für Nachbestellungen.
Bestellungen
Mündliche Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
schriftlich bestätigen oder durch Übersenden der Ware
entsprechen. Sollten schriftliche Bestellungen, die vorab vom
Kunden mündlich getätigt wurden, nach dem Zeitpunkt unserer
Bestätigung oder gar Auslieferung der Ware bei uns eingehen
und von der mündlichen Vorbestellung abweichen, so werden
diese von uns nicht anerkannt. Eine Bestellung kann nur dann
vom Kunden rückgängig gemacht werden, wenn mit der
Produktion und/oder Auslieferung der Ware noch nicht begonnen
wurde. Eventuell entstandene Vorkosten hat der Kunde in vollem
Umfang zu tragen.
Abnahmemengen
Artikel, deren Mengen in bestimmten Verpackungseinheiten
festgelegt sind, müssen auch so abgenommen werden.
Lieferung
Falls nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen immer ab
Werk oder Auslieferungslager. Alle Sendungen reisen auf Gefahr
des Käufers. Die Wahl der Transportart und des Transportweges
bleibt uns vorbehalten. Es ist Voraussetzung, dass die
Abladestelle durch eine mit schwerem Lastzug befahrbare
Anfuhrstraße erreichbar ist. Die Lieferung erfolgt an die
vereinbarte Stelle. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des
Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für
auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und
sachgemäß durch den Kunden und auf dessen Kosten zu
erfolgen. Wartezeiten müssen wir den Kunden in Rechnung
stellen.
Teillieferungen sind zulässig.
Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit
einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen, behalten wir uns
vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen.
Betriebsstörungen, Arbeiter- und Rohstoffmangel,
Verkehrsstörungen sowie höhere Gewalt befreien uns für die
Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von
der Lieferpflicht.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen
wird. Skontogewährung hat Voraussetzung, dass das Konto des
Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist.
Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht.
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware
ohne Abzug zahlbar. Scheck- bzw. Wechselzahlungen werden
nicht akzeptiert.
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur
gegen Vorauskasse zu erfüllen.
Wir sind berechtigt vom Kunden, der Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom
Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der
von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von
2% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt
vorbehalten. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnung
und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang auf
Menge und Mängel zu überprüfen. Bei Transportschäden,
Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Kunde die
erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer sofort
und gegenüber uns binnen drei Werktagen nach Anlieferung
schriftlich wahrzunehmen. Einwendungen gegen die Menge sind
ausgeschlossen, wenn sie nicht gleich mit der
Empfangsbestätigung geltend gemacht werden. Sollte nach
Meinung des Kunden fehlerhafte Ware geliefert worden sein, so
hat er dieses innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware,
spätestens jedoch vor Einbau schriftlich anzuzeigen.
Sind Mängelrügen berechtigt, so hat der Kunde nach seiner Wahl
Anspruch auf entsprechenden Ersatz, Wandlung oder Minderung.
Soweit uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen werden können, sind Ansprüche auf Ersatz
mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, gleich aus welchem
Rechtsgrund, ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem
Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als
Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird von uns gelieferte Ware
durch den Besteller in Bauwerke eingebaut, so werden bereits
jetzt die Forderungen des Bestellers an den Bauauftraggeber für
den Fall nicht rechtzeitiger Bezahlung bis zur vollen Höhe des
Wertes der gelieferten Ware an uns abgetreten. Forderungen des
Bestellers aus dem Weiterverkauf der Ware werden für den Fall
nicht rechtzeitiger Bezahlung bereits jetzt an uns abgetreten, und
zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung an
einen oder mehrere Abnehmer verkauft wurde.
Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware
durch uns oder einer hierzu bevollmächtigten dritten Person ohne
Vollstreckungstitel abzuholen.
Bei Pfändung ist dem Vollstreckungsbeamten von dem
Eigentumsvorbehalt Kenntnis und uns durch eingeschriebenen
Brief Nachricht zu geben. Bei Insolvenzeröffnung ist dem
Insolvenzverwalter mitzuteilen, dass die von uns gelieferte Ware
unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und aus der
Insolvenzmasse auszusondern ist.
Eine Abtretung an dritte Personen ist nur mit unserem
schriftlichen Einverständnis möglich.
Gerichtsstand Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer Firma.
Ernst Bräutigam Baubedarf e. K., Strawinskystraße 57, 90455 Nürnberg