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AGB - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
ERNST BRÄUTIGAM BAUBEDARF E. K.


Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil für alle Angebote. Lieferungen und Leistungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sie werden vom Kunden mit Erteilung des Auftrags anerkannt, falls vorher keine anderen Vereinbarungen schriftlich festgelegt worden sind. Sollten einzelne Bedingungen geändert werden, so berührt das die Gültigkeit der übrigen nicht.

Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend.

Lieferfristen
Die in Angeboten und Bestätigungsschreiben enthaltenen Lieferfristen sind für uns unverbindlich und als annähernd zu betrachten. Erfolgen Lieferungen oder Leistungen zu einem anderen Zeitpunkt, so sind daraus Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen nicht herzuleiten. 

Preisstellung
Unsere Preise gelten netto ab Werk oder Auslieferungslager ausschließlich Verpackung. Die Berechnung erfolgt zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preise. Soweit nach Liefermenge gestaffelte Preise bestehen, wird unabhängig vom ursprünglichen Staffelpreis derjenige Preis in Rechnung gestellt, welcher der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Sollten Sonderkonditionen mit uns vereinbart werden, so sind diese nur gültig, wenn wir dieses schriftlich bestätigen und die Bestellung mit den ursprünglichen Angaben des Bestellers (z.B. Menge und Ausführung der Artikel, Empfangsort usw.), die uns zur Preisermittlung vorgegeben wurden, exakt übereinstimmt. Soweit bis zur Ausführung des Auftrages Lohn-, Gehalts- oder Materialpreiserhöhungen oder sonstige Mehrbelastungen eintreten, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt insbesondere für Nachbestellungen.

Bestellungen
Mündliche Bestellungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder durch Übersenden der Ware entsprechen. Sollten schriftliche Bestellungen, die vorab vom Kunden mündlich getätigt wurden, nach dem Zeitpunkt unserer Bestätigung oder gar Auslieferung der Ware bei uns eingehen und von der mündlichen Vorbestellung abweichen, so werden diese von uns nicht anerkannt. Eine Bestellung kann nur dann vom Kunden rückgängig gemacht werden, wenn mit der Produktion und/oder Auslieferung der Ware noch nicht begonnen wurde. Eventuell entstandene Vorkosten hat der Kunde in vollem Umfang zu tragen. 

Abnahmemengen
Artikel, deren Mengen in bestimmten Verpackungseinheiten festgelegt sind, müssen auch so abgenommen werden. 

Lieferung
Falls nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen immer ab Werk oder Auslieferungslager. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der Transportart und des Transportweges bleibt uns vorbehalten. Es ist Voraussetzung, dass die Abladestelle durch eine mit schwerem Lastzug befahrbare Anfuhrstraße erreichbar ist. Die Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden und auf dessen Kosten zu erfolgen. Wartezeiten müssen wir den Kunden in Rechnung stellen. Teillieferungen sind zulässig. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen, behalten wir uns vor, die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen. Betriebsstörungen, Arbeiter- und Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie höhere Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Skontogewährung hat Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. Scheck- bzw. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse zu erfüllen. Wir sind berechtigt vom Kunden, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Kunden, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von uns selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 2% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber unseren Forderungen sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. 

Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Empfang auf Menge und Mängel zu überprüfen. Bei Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer sofort und gegenüber uns binnen drei Werktagen nach Anlieferung schriftlich wahrzunehmen. Einwendungen gegen die Menge sind ausgeschlossen, wenn sie nicht gleich mit der Empfangsbestätigung geltend gemacht werden. Sollte nach Meinung des Kunden fehlerhafte Ware geliefert worden sein, so hat er dieses innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch vor Einbau schriftlich anzuzeigen. Sind Mängelrügen berechtigt, so hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf entsprechenden Ersatz, Wandlung oder Minderung. Soweit uns keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können, sind Ansprüche auf Ersatz mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird von uns gelieferte Ware durch den Besteller in Bauwerke eingebaut, so werden bereits jetzt die Forderungen des Bestellers an den Bauauftraggeber für den Fall nicht rechtzeitiger Bezahlung bis zur vollen Höhe des Wertes der gelieferten Ware an uns abgetreten. Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Ware werden für den Fall nicht rechtzeitiger Bezahlung bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wurde. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Ware durch uns oder einer hierzu bevollmächtigten dritten Person ohne Vollstreckungstitel abzuholen. Bei Pfändung ist dem Vollstreckungsbeamten von dem Eigentumsvorbehalt Kenntnis und uns durch eingeschriebenen Brief Nachricht zu geben. Bei Insolvenzeröffnung ist dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, dass die von uns gelieferte Ware unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurde und aus der Insolvenzmasse auszusondern ist. Eine Abtretung an dritte Personen ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis möglich. 

Gerichtsstand Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer Firma.


Ernst Bräutigam Baubedarf e. K., Strawinskystraße 57, 90455 Nürnberg